Ertragsanteil Rente
Hier lässt sich der Ertragsanteil der Privatrente online berechnen und die Ertragsanteilbesteuerung ermitteln.
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Private Renten werden nach dem Ertragsanteil besteuert. Im Gegensatz zur gesetzlichen Rente ist bei der privaten Rente das Alter bei Renteneintritt entscheidend und nicht das Jahr des Rentenbeginns.
Ertragsanteil der Rente ermitteln
Der Ertragsanteil der privaten Renten sowie gesetzliche Renten können auf dieser Seite online berechnet werden. In der Rentenberechnung wird dabei der Unterschied beim Besteuerungsanteil zwischen privaten und gesetzlichen Renten verdeutlicht. Der ausgerechnete Prozentsatz für den Besteuerungsanteil entspricht dem Ertragsanteil für die private Rente. Die Rentenberechnungen erfolgen ohne Gewähr. Für eine Berechnung der Rentensteuer von gesetzlichen Altersrenten oder Witwenrenten sei auf diese Seite zur Rentenbesteuerung verwiesen. Hier finden Sie außerdem interessante Informationen zur Steuererklärung für Rentner.
Ertragsanteil Tabelle
Je älter der Rentenbezieher ist, desto geringer fällt der Ertragsanteil aus. Ein Ertragsanteil von z.B. 20% bedeutet, dass 20% der privaten Brutto-Jahresrente das zu versteuernde Einkommen erhöhen und 80% entsprechend nicht für die Besteuerung herangezogen werden.
Beispiel: Ein Rentner erhält mit 65 erstmalig eine private Rente. Die Brutto-Jahresrente beträgt 10.000 Euro. Gemäß der Rentenrabelle beträgt der Ertragsanteil 18%. Es werden also 18% von 10.000 Euro (1.800 Euro) beim zu versteuernden Einkommen berücksichtigt. 8.200 Euro bleiben von der Besteuerung unberührt. Anmerkung: Einkommensteuer fällt nur an, wenn der Pensionär insgesamt mit seinem Einkommen abzüglich der steuermindernden Beträge (Krankenversicherung, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen etc.) den Grundfreibetrag (2024: *11.784 Euro) übersteigt.
Tabellen zur Rentensteuer finden Sie in §22 EStG. Nachfolgendes Bild gibt den Ertragsanteil in Abhängigkeit vom Renteneintrittsalter an.
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