Renteneintritt berechnen
Wann kann man in Rente gehen? Hier lassen sich das Renteneintrittsalter und Renteneintrittsdatum online berechnen.
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Rentenalter und Renteneintritt sind unter anderem abhängig vom Geburtsdatum. Für Personen, die vor 1947 geboren sind, liegt das Eintrittsalter für die Regelaltersrente bei 65 Jahren. Für die Jahrgänge 1947-1963 erhöht sich das Renteneintrittsalter danach jährlich in Monatsstufen. Für nach 1963 geborene Personen beträgt das Eintrittsalter dann 67 Jahre.
Renteneintritt online bestimmen
Mit dem Renteneintritt-Rechner können das Renteneintrittsalter und der Renteneintrittszeitpunkt für die Regelaltersrente aus dem Geburtsdatum online berechnet werden. Die Rentenbeginnberechnungen erfolgen ohne Gewähr.
Rentenbeginntabelle
Eine Übersicht zum Renteneintrittsalter für die Regelaltersrente gem. § 235 SGB VI können Sie auch der nachfolgenden Renten-Tabelle entnehmen.
Jahrgang | Verzögerung Rentenbeginn in Monaten | Eintrittsalter Renten |
vor 1947 | 0 | 65 Jahre |
1947 | 1 | 65 Jahre 1 Monat |
1948 | 2 | 65 Jahre 2 Monate |
1949 | 3 | 65 Jahre 3 Monate |
1950 | 4 | 65 Jahre 4 Monate |
1951 | 5 | 65 Jahre 5 Monate |
1952 | 6 | 65 Jahre 6 Monate |
1953 | 7 | 65 Jahre 7 Monate |
1954 | 8 | 65 Jahre 8 Monate |
1955 | 9 | 65 Jahre 9 Monate |
1956 | 10 | 65 Jahre 10 Monate |
1957 | 11 | 65 Jahre 11 Monate |
1958 | 12 | 66 Jahre |
1959 | 14 | 66 Jahre 2 Monate |
1960 | 16 | 66 Jahre 4 Monate |
1961 | 18 | 66 Jahre 6 Monate |
1962 | 20 | 66 Jahre 8 Monate |
1963 | 22 | 66 Jahre 10 Monate |
ab 1964 | 24 | 67 Jahre |
Weitere Informationen und Tabellen zum Rentenbeginn können Sie dem Gesetz entnehmen:
- § 236 SGB VI Altersrente für langjährig Versicherte
- § 236a SGB VI Altersrente für schwerbehinderte Menschen
- § 236b SGB VI Altersrente für besonders langjährig Versicherte
Weitere Links
Auf der Seite der deutschen Rentenversicherung finden Sie ebenfalls einen Renteneintrittsrechner.
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