Rententabelle

Rententabelle mit Online Berechnung der Rentenhöhe und Entgeltpunkte


Rententabellenberechnung

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Die Höhe der Rente sowie die Rentenentgeltpunkte lassen sich auf dieser Seite in Form einer Rententabelle ausgeben. Die Rentenberechnung der Rentenarten wie Altersrente, Witwenrente oder Waisenrente bestimmt sich dabei nach der folgenden Rentenformel.

Monatliche Rentenhöhe = Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × aktueller Rentenwert × Rentenartfaktor


Rentenwerte und Durchschnittseinkommen
ZeitraumRenten­wert Ost (-30.06.)Umrechn­fakt.Renten­wert West (-30.06.)Ø Eink. OstØ Eink. West
202437,60 Euro1,014037,60 Eurovorl. 45.358 Eurovorl. 45.358 Euro
202335,52 Euro1,028036,02 Eurovorl. 41.967 Eurovorl. 43.142 Euro
202233,47 Euro1,042034,19 Euro40.358 Euro42.053 Euro
202133,47 Euro1,056034,19 Euro38.317 Euro40.463 Euro


   

Rententabelle berechnen

Mit dem Rentenrechner lässt sich eine Rententabelle für die alten und neuen Bundesländer berechnen. Die Rentenberechnung erfolgt in Abhängigkeit vom Bruttogehalt, für welches der Regelbeitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet wurde. Ausgegeben werden die Entgeltpunkte sowie die Rentenhöhe für die alten und neuen Bundesländer entsprechend dem jeweiligen Rentenwert. Die Berechnungen erfolgen ohne Gewähr.



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Rententabelle zum Rentenbeginn

Nachfolgend finden Sie ein Tabelle zum Renteneintrittsalter für die Regelaltersrente nach § 235 SGB VI . Auf der folgenden Seite lässt sich das Renteneintrittsalter berechnen.

Tabelle zum Renteneintrittsalter

Jahrgang Verzögerung Rentenbeginn in Monaten Eintrittsalter Renten
vor 1947065 Jahre
1947165 Jahre 1 Monat
1948265 Jahre 2 Monate
1949365 Jahre 3 Monate
1950465 Jahre 4 Monate
1951565 Jahre 5 Monate
1952665 Jahre 6 Monate
1953765 Jahre 7 Monate
1954865 Jahre 8 Monate
1955965 Jahre 9 Monate
19561065 Jahre 10 Monate
19571165 Jahre 11 Monate
19581266 Jahre
19591466 Jahre 2 Monate
19601666 Jahre 4 Monate
19611866 Jahre 6 Monate
19622066 Jahre 8 Monate
19632266 Jahre 10 Monate
ab 19642467 Jahre


Die Rententabellen zur Altersrente für langjährig Versicherte (§ 236 SGB VI ), für schwerbehinderte Menschen (§ 236a SGB VI ) oder für besonders langjährig Versicherte (§ 236b SGB VI ) finden Sie in den jeweiligen Gesetzestexten.

   

Weitere Tabellen

Unter folgenden Links finden Sie eine Tabelle zum Altersentlastungsbetrag oder zum Ertragsanteil von Privatrenten.





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