Hier können die Rentenpunkte bzw. Entgeltpunkte und die Rentenhöhe für die gesetzliche Rentenversicherung kostenlos online berechnet werden.
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Die Anzahl der Rentenpunkte bzw. Entgeltpunkte sind ein Faktor in der Rentenformel zur Berechnung der Höhe der monatlichen Rente in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Zeitraum | Rentenwert Ost | Rentenwert West |
---|---|---|
01.07.2023 | 37,60 Euro | 37,60 Euro |
01.07.2022 | 35,52 Euro | 36,02 Euro |
01.07.2021 | 33,47 Euro | 34,19 Euro |
01.07.2020 | 33,47 Euro | 34,19 Euro |
Jahr | Ø Eink. Ost | Ø Eink. West | Umrechnfakt. |
---|---|---|---|
2024 | vorl. 45.358 Euro | vorl. 45.358 Euro | 1,0140 |
2023 | vorl. 41.967 Euro | vorl. 43.142 Euro | 1,0280 |
2022 | 40.358 Euro | 42.053 Euro | 1,0420 |
2021 | 38.317 Euro | 40.463 Euro | 1,0560 |
Die Rentenpunkte (Entgeltpunkte) hängen proportional von den Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung ab. Für ein im Kalenderjahr festgelegtes Durchschnittseinkommen und den damit verbundenen Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung erhält der Arbeitnehmer genau einen Entgeltpunkt (§ 70 SGB VI ). Das durchschnittliche Entgelt für einen Entgeltpunkt beträgt 42.053 Euro im Jahr 2022 und vorl. 43.142 Euro in 2023. Verdient ein Arbeitnehmer nur die Hälfte des durchschnittlichen Einkommens, erhält er entsprechend in den alten Bundesländern einen halben Rentenpunkt. Die Höhe des Rentenpunktwertes pro Jahr wird durch die Beitragsbemessungsgrenze für die Beiträge zur Rentenversicherung nach oben beschränkt. Die Entgeltpunkte werden für die neuen und alten Bundesländer etwas unterschiedlich berechnet. Das unterschiedliche Lohnniveau wird für die Ermittlung der Rentenpunkte zusätzlich durch einen Umrechnungsfaktor (1,0280 in 2023 und 1,0140 in 2024) jährlich angeglichen. Für die Berechnung der Rentenhöhe werden außerdem unterschiedliche Rentenwerte verwendet.
Mit dem Rentenrechner lassen sich die Rentenpunkte entsprechend des rentenversicherungspflichtigen Bruttogehalts berechnen. Folgende Formel wurde bei der Berechnung der Rentenhöhe zugrunde gelegt:
Bruttorente/Monat = Entgeltpunkte * Zugangsfaktor * Rentenwert * Rentenartfaktor
Der aktuelle Rentenwert beträgt im Zeitraum 01.07.2023 bis 30.06.2024 in den alten Bundesländern 37,60 Euro und in den neuen Bundesländern 37,60 Euro.
Ab Juli 2020 betragen die Rentenwerte pro Rentenpunkt 34,19 Euro in den alten Bundesländern und 33,23 Euro in den neuen Bundesländern.
Eine Berechnung der späteren Rentenauszahlungen hängt von zahlreichen weiteren Faktoren ab, so dass die Berechnungen nur einen groben Einblick zur Höhe der Rente bieten können. Zu beachten ist, dass für den Punkteerwerb bei Minijobs (bis 450 Euro) oder Midijobs (Übergangsbereich bis 1.300 Euro) abweichende Regelungen gelten. Die Berechnungen erfolgen ohne Gewähr.
Selbständige können sich freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichern, müssen aber grundsätzlich für den vollen Versicherungsbeitrag aufkommen. Für Mitglieder in der Künstlersozialkasse wird die Hälfte der Beiträge in die RV von der KSK übernommen. Zur Ermittlung der Rentenpunkte wird ein fiktives Bruttogehalt berechnet.
Die Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung stellen den Grundpfeiler für die späteren Rentenzahlungen dar. Allerdings könne auch Rentenpunkte ohne Beitragsleistungen gutgeschrieben werden.
Kindererziehungszeiten
Für Kindererziehungszeiten erhalten die Erziehenden wie ein Durchschnittsverdiener einen Rentenpunkt pro Jahr. Bei Geburten bis einschließlich 1991 gilt dieses für die ersten 24 Monate nach dem Monat der Geburt und bei Geburten ab 1991 für 36 Monate.
Wehrdienst und Bundesfreiwilligendienst
Entsprechend § 256 SGB VI können für geleisteten Zivildienst oder Wehrdienst je nach Zeitraum für jedes volle Kalenderjahr 0,75 Entgeltpunkte oder sogar 1,0 Entgeltpunkte angerechnet werden.
Nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen
Wer Pflegebedürftige, die Leistungen aus einer Pflegeversicherung erhalten, in der häuslichen Umgebung pflegt, ist in diesem Zeitraum versicherungspflichtig, wenn die Pflege mindestens 14 Stunden pro Woche umfasst. Die Pflegekasse oder private Versicherung übernimmt in diesem Fall die Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung.
Arbeitslosengeld (ALG1)
Wer Arbeitslosengeld bezieht, erhält, wenn im Jahr zuvor Versicherungspflicht bestand. Die Agenturen für Arbeit übernehmen die Beitragszahlung entsprechend 80 Prozent des letzten Bruttogehalts.
Weitere Möglichkeiten
Bei einer Berufsausbildung können für einen Zeitraum von bis zu 36 Monaten Entgeltpunktwerte auf bis zu 75 Prozent des Durchschnittsverdienstes angerechnet werden. Als weitere Möglichkeit können Rentenpunkte für Zeiten im Ausland erworben werden. Hier erhalten Sie weitere Informationen zu Rentenpunkten.