Rentenpunkte

Hier können die Rentenpunkte bzw. Entgeltpunkte und die Rentenhöhe für die gesetzliche Rentenversicherung kostenlos online berechnet werden.


Rentenpunkte berechnen

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Rentenpunkte bzw. Entgeltpunkte sind eine zentrale Größe im deutschen Rentensystem, die das Einkommen im Verhältnis zum Durchschnittseinkommen abbilden. Sie werden jährlich gesammelt und bestimmen maßgeblich die Höhe der späteren Rente. Die Anzahl der Rentenpunkte bzw. Entgeltpunkte sind ein Faktor in der Rentenformel zur Berechnung der Höhe der monatlichen Rente in der gesetzlichen Rentenversicherung. Je mehr Entgeltpunkte im Laufe des Arbeitslebens gesammelt werden, desto höher ist die Rente im Alter.


   

Wieviel ist ein Entgeltpunkt wert?

Nachfolgend finden Sie eine Tabelle, in welcher der Wert eines Rentenpunktes der letzten Jahre dargestellt ist.


Rentenwerte Ost und West
ZeitraumRenten­wert OstRenten­wert West
01.07.2024-30.06.202539,32 Euro39,32 Euro
01.07.2023-30.06.202437,60 Euro37,60 Euro
01.07.2022-30.06.202335,52 Euro36,02 Euro
01.07.2021-30.06.202233,47 Euro34,19 Euro



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Wie werden die erworbenen Entgeltpunkte bestimmt?

Die Rentenpunkte (Entgeltpunkte) hängen proportional von den Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung ab. Für ein im Kalenderjahr festgelegtes Durchschnittseinkommen und den damit verbundenen Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung erhält der Arbeitnehmer genau einen Entgeltpunkt (§ 70 SGB VI ). Das durchschnittliche Entgelt für einen Entgeltpunkt beträgt vorl. 43.142 Euro im Jahr 2023 und vorl. 45.358 Euro in 2024. Verdient ein Arbeitnehmer nur die Hälfte des durchschnittlichen Einkommens, erhält er entsprechend in den alten Bundesländern einen halben Rentenpunkt. Die Höhe des Rentenpunktwertes pro Jahr wird durch die Beitragsbemessungsgrenze für die Beiträge zur Rentenversicherung nach oben beschränkt. Die Entgeltpunkte werden für die neuen und alten Bundesländer etwas unterschiedlich berechnet. Das unterschiedliche Lohnniveau wird für die Ermittlung der Rentenpunkte zusätzlich durch einen Umrechnungsfaktor (1,0140 in 2024 und 1,000* in 2025) jährlich angeglichen. Für die Berechnung der Rentenhöhe werden außerdem unterschiedliche Rentenwerte verwendet.


Durchschnittseinkommen 2022-2025
JahrØ Eink. OstØ Eink. WestUmrechn­fakt.
2025vorl. 50.493 Eurovorl. 50.493 Euro1,000*
2024vorl. 45.358 Eurovorl. 45.358 Euro1,0140
2023vorl. 41.967 Eurovorl. 43.142 Euro1,0280
202240.358 Euro42.053 Euro1,0420
Mit * gekennzeichnete Werte sind vorläufig.

   

Wie wird die Rente aus den Rentenpunkte berechnet?

Mit dem Rentenrechner lassen sich die Rentenpunkte entsprechend des rentenversicherungspflichtigen Bruttogehalts berechnen. Folgende Formel wurde bei der Berechnung der Rentenhöhe zugrunde gelegt:
Bruttorente/Monat = Entgeltpunkte * Zugangsfaktor * Rentenwert * Rentenartfaktor
Der aktuelle Rentenwert beträgt im Zeitraum 01.07.2024 bis 30.06.2025 in den alten Bundesländern 39,32 Euro und in den neuen Bundesländern 39,32 Euro. Eine Berechnung der späteren Rentenauszahlungen hängt von zahlreichen weiteren Faktoren ab, so dass die Berechnungen nur einen groben Einblick zur Höhe der Rente bieten können. Zu beachten ist, dass für den Punkteerwerb bei Minijobs oder Midijobs abweichende Regelungen gelten. Die Berechnungen erfolgen ohne Gewähr.


   

Rentenpunkte für Selbständige

Selbständige können sich freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichern, müssen aber grundsätzlich für den vollen Versicherungsbeitrag aufkommen. Für Mitglieder in der Künstlersozialkasse wird die Hälfte der Beiträge in die RV von der KSK übernommen. Zur Ermittlung der Rentenpunkte wird ein fiktives Bruttogehalt berechnet.


   

Wie lassen sich weitere Rentenpunkte erwerben?

Die Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung stellen den Grundpfeiler für die späteren Rentenzahlungen dar. Allerdings könne auch Rentenpunkte ohne Beitragsleistungen gutgeschrieben werden.

Kindererziehungszeiten
Für Kindererziehungszeiten erhalten die Erziehenden wie ein Durchschnittsverdiener einen Rentenpunkt pro Jahr. Bei Geburten bis einschließlich 1991 gilt dieses für die ersten 24 Monate nach dem Monat der Geburt und bei Geburten ab 1991 für 36 Monate.

Wehrdienst und Bundesfreiwilligendienst
Entsprechend § 256 SGB VI können für geleisteten Zivildienst oder Wehrdienst je nach Zeitraum für jedes volle Kalenderjahr 0,75 Entgeltpunkte oder sogar 1,0 Entgeltpunkte angerechnet werden.

Nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen
Wer Pflegebedürftige, die Leistungen aus einer Pflegeversicherung erhalten, in der häuslichen Umgebung pflegt, ist in diesem Zeitraum versicherungspflichtig, wenn die Pflege mindestens 10 Stunden pro Woche umfasst. Die Pflegekasse oder private Versicherung übernimmt in diesem Fall die Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung.

Arbeitslosengeld (ALG1)
Wer Arbeitslosengeld bezieht, erhält Rentenpunkte, wenn im Jahr zuvor Versicherungspflicht bestand. Die Agenturen für Arbeit übernehmen die Beitragszahlung entsprechend 80 Prozent des letzten Bruttogehalts.

Zusätzliche freiwillige Beiträge
Es können freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt werden, um die Rentenpunkte zu erhöhen, insbesondere bei Selbständigkeit oder Teilzeitarbeit.

Längere Beitragszeiten
Je länger in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt wird, desto mehr Rentenpunkte werden gesammelt. Auch Jahre mit geringem Einkommen zählen, wenn auch in geringerem Maße.

Weitere Möglichkeiten
Bei einer Berufsausbildung können für einen Zeitraum von bis zu 36 Monaten Entgeltpunktwerte auf bis zu 75 Prozent des Durchschnittsverdienstes angerechnet werden. Als weitere Möglichkeit können Rentenpunkte für Zeiten im Ausland erworben werden. Hier erhalten Sie weitere Informationen zu Rentenpunkten.



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