Rentenversicherungsbeitrag berechnen

Hier kann der Rentenversicherungsbeitrag für die gesetzliche Rentenversicherung und weitere Sozialabgaben für Arbeitgeber und Arbeitnehmer online berechnet werden.


Rentenversicherungsbeitrag berechnen

 
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Die Zahlung der Rentenversicherungsbeiträge stellt die Grundlage für die Erlangung der Rentenpunkte und damit für späteren Rentenzahlungen für Arbeitnehmer aus der gesetzlichen Rentenversicherung dar.



   

Rentenbeiträge online berechnen

Mit dem Rentenversicherungsbeitragsrechner auf dieser Seite lassen sich die Rentenversicherungsbeiträge für voll sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer und Arbeitgeber berechnen. Zudem werden weitere Sozialabgaben und Lohnnebenkosten für Arbeitgeber sowie die steuerlichen Abzüge berechnet. Einige Personengruppen, wie etwa Rentner sind nicht rentenversicherungspflichtig. Die Beitragsberechnungen erfolgen ohne Gewähr. Rentenbeiträge für Minijobs oder Beschäftigungen in der so genannten Gleitzone lassen sich mit einem Minijob-Rechner oder Gleitzonen-Rechner bestimmen.



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Rentenversicherungsbeitrag

Zur Berechnung der Rentenbeiträge wird der Rentenversicherungsbeitragssatz jährlich neu festgelegt. Der Rentenbeitrag bemisst sich nach dem rentenpflichtigen Brutto und wird von Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu gleichen Teilen getragen. Für das Jahr 2024 liegen sie bei jeweils 9,3% für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die Beiträge sind durch die Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung nach oben beschränkt. Diese Bemessungsgrenze ist wegen noch unterschiedlicher Lohnniveaus für die alten und neuen Bundesländer unterschiedlich. In 2024 betragen diese monatlich 7.450 Euro in den neuen Bundesländern und 7.550 Euro in den alten Bundesländern.

   

Freiwillige Rentenversicherungsbeiträge

Personen, die nicht von der Rentenversicherungspflicht erfasst sind, können sich unter bestimmten Voraussetzungen freiwillig in der Rentenversicherung versichern. Die Höhe der Rentenversicherungsbeiträge lässt sich in diesem Fall zwischen Mindest- und Höchstbeitrag frei wählen.



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Rentenversicherungsbeitrag-Haftung