Rentenversicherungsnummer
Wozu dient die Rentenversicherungsnummer, wo und wann erhält man eine Rentenversicherungsnummer und wie setzt sich die Rentenversicherungsnummer zusammen? Auf dieser Seite finden Sie hilfreiche Informationen zur Rentenversicherungsnummer.
Die gesetzliche Regelung zur Rentenversicherungsnummer finden Sie in § 147 SGB VI mit der Überschrift Versicherungsnummer. In § 147(2) SGB VI sind die personenbezogene Merkmale beschrieben, welche die Rentenversicherungsnummer aus datenschutzrechtlichen Gründen nur enthalten darf.
Wie setzt sich die Rentenversicherungsnummer zusammen?
Die Rentenversicherungsnummer besteht aus zwölf Zeichen. Die Bereichsnummer des zuständigen Trägers der Rentenversicherung wird in den ersten beiden Zeichen abgebildet. Hiernach folgt das Geburtsdatum des Versicherten in einem 6 Zeichen-Format. An der 9. Stelle steht der Anfangsbuchstabe des Geburtsnamens. Anschließend folgt in der Rentenversicherungsnummer eine zweistellige Zahl, welche im Bereich des Versicherungsträgers alle am selben Tag geborenen Versicherten unterscheidet. Dabei stehen die Zahlen 00 bis 49 für männliche und die Zahlen 50 bis 99 für weibliche Versicherte. Das letzte Zeichen der Rentenversicherungsnummer bildet eine Prüfsumme, welche die Rentenversicherungsnummer nach einem mathematischen Verfahren auf Plausibilität überprüft.
Für wen wird eine Rentenversicherungsnummer vergeben?
Die Rentenversicherungsnummer wird für alle nach dem SGB VI versicherten Personen vergeben. Hierunter fallen also z.B. die Pflichtversicherten sowie freiwillig Versicherte, Nachversicherte oder Versorgungsausgleichsberechtigte. Außerdem kann eine Rentenversicherungsnummer auch an nicht rentenversicherte Personen vergeben werden, z.B. wenn dieses durch Gesetz bestimmt wurde. Wenn eine Rentenversicherungsnummer vergeben wurde, muss die zuständige Datenstelle die betroffene Person umgehend über ihre Rentenversicherungsnummer in Kenntnis setzen und der Person die Rentenversicherungsnummer mitteilen.
Wo kann die Rentenversicherungsnummer erfragt werden?
Die Rentenversicherungsnummer kann z.B. der Lohnabrechnung entnommen werden. Sie erkennen die Versicherungsnummer an dem oben dargestellten Formt. Aber auch die Träger der Deutschen Rentenversicherung geben unter der kostenfreien Hotline Auskunft über die Rentenversicherungsnummer. Sie können aber auch einfach bei Ihrer Krankenversicherung anrufen und Ihre Rentenversicherungsnummer dort erfragen.
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