Hier können Sie für 2024 oder 2023 die Rentenpunkte und die voraussichtliche Rente online berechnen.
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Wie hoch fällt die Altersrente oder Witwenrente aus? Wieviel Geld muss angespart werden, um die Rentenlücke zu schließen? Auf dieser Seite finden Sie zu diesen und weiteren Fragen Informationen sowie einen Rentenrechner zur Ermittlung der Rentenhöhe.
Jahr | Rentenwert Ost (-30.06.) | Rentenwert West (-30.06.) | Ø Eink. Ost | Ø Eink. West | Umrechnfakt. |
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2024 | 37,60 Euro | 37,60 Euro | vorl. 45.358 Euro | vorl. 45.358 Euro | 1,0140 |
2023 | 35,52 Euro | 36,02 Euro | vorl. 41.967 Euro | vorl. 43.142 Euro | 1,0280 |
2022 | 33,47 Euro | 34,19 Euro | vorl. 37.333 Euro | vorl. 38.901 Euro | 1,0420 |
2021 | 33,47 Euro | 34,19 Euro | 39.338 Euro | 41.541 Euro | 1,0560 |
Mit dem Rentenrechner zur gesetzlichen Rentenversicherung lässt sich die Höhe der gesetzlichen Rente in Abhängigkeit vom Bruttogehalt abschätzen. Sie können für die Rentenberechnung auch die bereits erworbenen Rentenpunkte angeben. Diese können Sie der Renteninformation entnehmen. Ausgegeben werden unter anderem die durch die Beitragszahlungen erworbenen Rentenpunkte und die Höhe der Rentenzahlungen entsprechend dem geltenden Rentenwert. Die berechnete Rentenhöhe entspricht in etwa der Rente, die ein Rentner mit den gesammelten Rentenpunkten im angegebenen Jahr erhalten würde. Zu beachten ist, dass eine Abschätzung der Rentenhöhe für die Zukunft nicht einfach ist. Neben möglichen Gesetzesänderungen, den Rentenanpassungen, der Inflationsrate oder steuerlichen Änderungen spielt auch die eigene Gehaltsentwicklung eine wichtige Rolle. Die Rentenberechnungen gelten nicht für Minijobs oder Midijobs, da sich hier besondere Regelungen zu den Beiträgszahlungen für die Rentenversicherung ergeben. Alle Berechnungen erfolgen ohne Gewähr.
Die Rentenberechnung der Altersrente erfolgt nach der folgenden Formel.
Monatliche Rentenhöhe = Entgeltpunkte * Zugangsfaktor * aktueller Rentenwert * Rentenartfaktor
Die Höhe der Rente hängt demnach von den eingezahlten Beiträgen in die gesetzliche Rentenversicherung und den damit erworbenen Entgeltpunkten sowie den weiteren Faktoren ab. Den Getztestext zur Rentenformel für den Monatsbetrag der Rente finden Sie in § 64 SGB VI. § 67 SGB VI beinhaltet die Werte für den Rentenartfaktor.
Die Vergabe der Entgeltpunkte ist proportional zur Höhe der Bruttogehälter bzw. der eingezahlten Rentenversicherungsbeiträg und durch die jeweiligen Beitragsbemessungsgrenzen nach oben beschränkt. Ein Durchschnittsverdiener erhält in den neuen und alten Bundesländern genau einen Entgeltpunkt. Liegt das jährliche Entgelt höher, so steigt der Entgeltpunktwert proportional bis zur angegebenen Bemessungsgrenze. Das Durchschnittsentgelt für einen Entgeltpunkt im Jahr 2023 wurde mit vorl. 43.142 Euro angesetzt. Um die Unterschiede im Lohnniveau zwischen alten und neuen Bundesländern auszugleichen, wird in 2024 zudem ein Umrechnungsfaktor in Höhe von 1,0140 verwendet.
Mit dem Rentenzugangsfaktor werden Zu- und Abschläge berechnet, falls die Rentenzahlungen nicht mit der Regelaltersgrenze beginnen. Bei einer vorzeitigen Inanspruchnahme der Renten, werden pro Monat 0,3% abgezogen. Das entspricht 3,6% pro Jahr. Wird die Rente nicht gleich mit der Regelaltersgrenze in Anspruch genommen, sondern zu einem späteren Zeitpunkt, so erhöht sich die monatliche Rente um 0,5%. Das entspricht einer Rentenerhöhung von 6% pro Jahr, für welches der Rentenbeginn verschoben wird.
Die gesetzlichen Renten sind dynamisch ausgestaltet. Die Höhe der Rente wird regelmäßig zum 1. Juli eines jeden Jahre angepasst. Die Rentenanpassung erfolgt über den aktuellen Rentenwert. Für den Zeitraum 01.07.2023 bis 30.06.2024 beträgt der Rentenwert 37,60 Euro in den alten Bundesländern und 37,60 Euro in den neuen Bundesländern. Eine weitere Anpassung der Renten in Ost und West erfolgt bis 2024 über einen Umrechnungsfaktor. Einen Überblick bietet die folgende Rententabelle.
Mit dem Rentenartfaktor wird die Art der Rente berücksichtigt. Folgende Faktoren gelten für die jeweiligen Rentenarten:
Altersrente 1,0
Teilweise Erwerbsminderung 0,5
Volle Erwerbsminderung 1,0
Erziehungsrente 1,0
Kleine Witwenrente - für die 3 Monate nach Ablauf des Monats, in dem der Ehepartner gestorben ist (Sterbevierteljahr) 1,0
anschließend 0,25
Große Witwenrente - für die 3 Monate nach Ablauf des Monats, in dem der Ehepartner gestorben ist (Sterbevierteljahr) 1,0
anschließend 0,55
Halbwaisenrente 0,1
Vollwaisenrente 0,2
Der Zeitpunkt des Rentenbeginns hängt grundsätzlich vom Geburtsdatum der betreffenden Person ab. Für die Jahrgänge zwischen 1946 und 1964 findet eine stufenweise Anhebung des Renteneintrittsalters in Monatsschritten von 65 auf 67 Jahre statt. Für Jahrgänge ab 1964 beträgt das Renteneintrittsalter dann durchgehend 67 Jahre.
Mit einem Rentenbesteuerungsrechner kann die Einkommensteuer auf gesetzliche Renten oder private Renten ermittelt werden. Schauen Sie für weiterführende Informationen unter dem folgenden Link zur Rentenbesteuerung der gesetzlichen Renten (Altersrente, Witwenrente etc.) oder von privaten Renten (Rürup-Rente oder Riester-Rente). Interessante Informationen für Rentner gibt es auch auf dieser Webseite zur Steuererklärung für Rentner.
Weitere Informationen zur Rentenberechnung finden Sie unter nachfolgenden Links:
Rentenlexikon
Rentenberechnung für die alten Bundesländer
Rentenberechnung für die neuen Bundesländer
Informationen zu Rentenpunkten
Infos zum Renteneintrittsalter
Infos zur Krankenversicherung für Rentner
Das Informationsmaterial stammt von der Seite www.deutsche-rentenversicherung.de.