Rentenrechner

Hier können Sie für 2025 oder 2024 die Rentenpunkte und die voraussichtliche Rente online berechnen.


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Der online Rentenrechner auf dieser Seite kann dabei helfen, einen Überblick über die zukünftige Rente zu erhalten. Wie hoch fällt die Altersrente oder Witwenrente aus? Wieviel Geld muss im Rahmen einer privaten Altersvorsorge angespart werden, um die Rentenlücke zu schließen? Auf dieser Seite finden Sie zu diesen und weiteren Fragen Informationen sowie einen Rentenrechner zur Ermittlung der Rentenhöhe.


Rentenwerte 2022-2025
Jahr Renten­wert Ost (-30.06.) Renten­wert West (-30.06.) Ø Eink. Ost Ø Eink. West Umrechn­fakt.
2025 39,32 Euro 39,32 Euro vorl. 50.493 Euro vorl. 50.493 Euro 1,000*
2024 37,60 Euro 37,60 Euro vorl. 45.358 Euro vorl. 45.358 Euro 1,0140
2023 35,52 Euro 36,02 Euro vorl. 41.967 Euro vorl. 43.142 Euro 1,0280
2022 33,47 Euro 34,19 Euro 40.358 Euro 42.053 Euro 1,0420

   

Wie wird die zukünftige Rente abgeschätzt und dargestellt?

Mit dem Rentenrechner zur gesetzlichen Rentenversicherung lässt sich die Höhe der gesetzlichen Rente in Abhängigkeit vom Bruttogehalt abschätzen. Sie können für die Rentenberechnung auch die bereits erworbenen Rentenpunkte angeben. Diese können der Renteninformation des Rentenversicherungsträgers entnommen werden. Als Ergebnis der Berechnungen werden unter anderem die durch die Beitragszahlungen erworbenen Rentenpunkte und die Höhe der Rentenzahlungen entsprechend dem geltenden Rentenwert ausgegeben. Die berechnete Rentenhöhe entspricht in etwa der Rente, die ein Rentner mit den gesammelten Rentenpunkten nach heutigem Stand erhalten würde.
Zu beachten ist, dass eine Abschätzung der Rentenhöhe für die Zukunft nicht einfach ist. Neben möglichen Gesetzesänderungen, den Rentenanpassungen, der Inflationsrate oder steuerlichen Änderungen spielt auch die eigene Gehaltsentwicklung eine wichtige Rolle. Der Rentenrechner bewertet die zukünftige Rente, indem er einfach die erwarteten Rentenpunkte mit dem aktuellen Rentenwert multipliziert. Die Rentenberechnungen gelten nicht für Minijobs oder Midijobs, da sich hier besondere Regelungen zu den Beiträgszahlungen für die Rentenversicherung ergeben. Alle Berechnungen erfolgen ohne Gewähr.



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Wie lautet die Rentenberechnungsformel?

Die Rentenberechnung der Altersrente erfolgt nach der folgenden Formel.

Monatliche Rentenhöhe = Entgeltpunkte * Zugangsfaktor * aktueller Rentenwert * Rentenartfaktor

Die Höhe der Rente hängt demnach von den eingezahlten Beiträgen in die gesetzliche Rentenversicherung und den damit erworbenen Entgeltpunkten sowie den weiteren Faktoren ab. Den Getztestext zur Rentenformel für den Monatsbetrag der Rente finden Sie in § 64 SGB VI. § 67 SGB VI beinhaltet die Werte für den Rentenartfaktor.

   

Wie werden Entgeltpunkte erworben?

Die Vergabe der Entgeltpunkte ist proportional zur Höhe der Bruttogehälter bzw. der eingezahlten Rentenversicherungsbeiträge und durch die jeweiligen Beitragsbemessungsgrenzen nach oben beschränkt. Ein Durchschnittsverdiener erhält in den neuen und alten Bundesländern genau einen Entgeltpunkt. Liegt das jährliche Entgelt höher, so steigt der Entgeltpunktwert proportional bis zur angegebenen Bemessungsgrenze. Das Durchschnittsentgelt für einen Entgeltpunkt im Jahr 2024 wurde mit vorl. 45.358 Euro angesetzt. Um die Unterschiede im Lohnniveau zwischen alten und neuen Bundesländern auszugleichen, wird bis 2024 zudem ein Umrechnungsfaktor in Höhe von zu letzt 1,0140 verwendet.


   

Was ist der Zugangsfaktor?

Die gesetzliche Regelung findet sich in § 77 SGB VI. Mit dem Rentenzugangsfaktor werden Zu- und Abschläge berechnet, falls die Rentenzahlungen nicht mit der Regelaltersgrenze beginnen. Bei Eintritt in die Rente entsprechend der Regelaltersgrenze ist der Zugangsfaktor 1. Bei einer vorzeitigen Inanspruchnahme der Renten, werden pro Monat 0,3% abgezogen. Das entspricht 3,6% pro Jahr. Beachten Sie hierzu, dass die Rente in diesem Fall nicht nur um die 0,3%-igen Abzüge pro Monat gekürzt werden, sondern wegen der Nichteinzahlung in die Rentenkasse außerdem weniger Rentenpunkte erworben werden.

Wird die Rente nicht gleich mit der Regelaltersgrenze in Anspruch genommen, sondern zu einem späteren Zeitpunkt, so erhöht sich die monatliche Rente um 0,5%. Das entspricht einer Rentenerhöhung von 6% pro Jahr, für welches der Rentenbeginn verschoben wird. Wird die Rente erst 6 Jahre nach der Regelaltersgrenze beantragt, so liegt der Zugangsfaktor bei 1,36. Zusätzlich erhöhen sich die Rentenpunkte entsprechend der in diesem Zeitraum geleisteten Einzahlungen in die Rentenkasse.


   

Wie hoch ist der aktuelle Rentenwert?

Die gesetzlichen Renten sind dynamisch ausgestaltet. Die Höhe der Rente wird regelmäßig zum 1. Juli eines jeden Jahre angepasst. Die Rentenanpassung erfolgt über den aktuellen Rentenwert. Für den Zeitraum 01.07.2024 bis 30.06.2025 beträgt der Rentenwert 39,32 Euro in den alten Bundesländern und 39,32 Euro in den neuen Bundesländern. Eine weitere Anpassung der Renten in Ost und West erfolgt bis 2024 über einen Umrechnungsfaktor. Einen Überblick bietet die folgende Rententabelle.


   

Was ist der Rentenartfaktor?

Mit dem Rentenartfaktor wird die Art der Rente berücksichtigt. Folgende Faktoren gelten für die jeweiligen Rentenarten:

Altersrente 1,0
Teilweise Erwerbsminderung 0,5
Volle Erwerbsminderung 1,0
Erziehungsrente 1,0
Kleine Witwenrente - für die 3 Monate nach Ablauf des Monats, in dem der Ehepartner gestorben ist (Sterbevierteljahr) 1,0
anschließend 0,25
Große Witwenrente - für die 3 Monate nach Ablauf des Monats, in dem der Ehepartner gestorben ist (Sterbevierteljahr) 1,0
anschließend 0,55
Halbwaisenrente 0,1
Vollwaisenrente 0,2


   

Wann erfolgt der Rentenbeginn?

Der Zeitpunkt des Rentenbeginns hängt grundsätzlich vom Geburtsdatum der betreffenden Person ab. Für die Jahrgänge zwischen 1946 und 1964 findet eine stufenweise Anhebung des Renteneintrittsalters in Monatsschritten von 65 auf 67 Jahre statt. Für Jahrgänge ab 1964 beträgt das Renteneintrittsalter dann durchgehend 67 Jahre. Es ist möglich, früher oder später in Rente zu gehen, was allerdings Auswirkungen auf die Rentenhöhe hat. Wer früher in Rente geht, muss mit Abschlägen rechnen, während ein späterer Rentenbeginn zu Rentenzuschlägen führen kann.


   

Wie sind die Rentenergebnisse zu interpretieren?

Das Ergebnis des Rentenrechners kann eine Schätzung abgeben, wie viel Rente voraussichtlich im Alter - bezogen auf den heutigem Stand - zur Verfügung steht. Es handelt sich dabei um die Bruttorente, also die Rente, bevor Steuern und Sozialabgaben wie Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen werden. Zur Ermittlung der Nettorecnte müssen diese Abgaben abgezogen werden. Der Rentenrechner berücksichtigt Inflation, Rentenanpassungen, steuerliche Änderungen oder Gehaltsanpassungen aus Vereinfachungsgründen nicht. Diese Schätzung gibt an, wie viel Rente jemand in heutigen Euro erhalten würde, wenn sich am Gehalt und den gesetzlichen Rahmenbedingungen bis zum Renteneintritt nichts ändert. Es handelt sich also um eine statische Prognose, die keine zukünftigen wirtschaftlichen Entwicklungen oder persönliche Einkommensänderungen einbezieht.
Um die Rentenlücke zu berechnen, kann etwa die voraussichtliche Rente mit dem aktuellen Netto verglichen werden. Als Zusatzrente kann neben einer privaten Altersvorsorge auch verzinsliches angespartes Kapital eine Option sein. Hier können Sie einen entsprechenden Entnahmeplan für verzinslich angelegtes Kapital berechnen.


   

Wer zahlt Einkommensteuer auf Renten?

Einkommensteuer auf die Rente zahlen Rentner, deren z. v. Einkommen unter Berücksichtigung des Rentenfreibetrags über dem Grundfreibetrag liegt (2024: *11.784 Euro und 2025: *12.084 Euro). Mit einem Rentenbesteuerungsrechner kann die Einkommensteuer auf gesetzliche Renten oder private Renten ermittelt werden. Schauen Sie für weiterführende Informationen unter dem folgenden Link zur Rentenbesteuerung der gesetzlichen Renten (Altersrente, Witwenrente etc.) oder von privaten Renten (Rürup-Rente oder Riester-Rente). Interessante Informationen für Rentner gibt es auch auf dieser Webseite zur Steuererklärung für Rentner.


   

Weitere Infos zur Rentenberechnung

Weitere Informationen zur Rentenberechnung finden Sie unter nachfolgenden Links:
Hier finden Sie ein Muster zur Renteninformation.
Rentenlexikon
Rentenberechnung für die alten Bundesländer
Rentenberechnung für die neuen Bundesländer
Informationen zu Rentenpunkten
Infos zum Renteneintrittsalter
Infos zur Krankenversicherung für Rentner
Das Informationsmaterial stammt von der Seite www.deutsche-rentenversicherung.de.



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